
PM der Medizinischen
Flüchtlingshilfe Göttingen e.V. vom 31. August 2011:
Sozialausschuss des Landkreises Göttingen berät über das Konzept des Anonymisierten Krankenscheins der Medizinischen Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.
In der Sitzung des
Sozialausschusses des Landkreises am Mittwoch, den 31.08.11 stellte
der Verein der med. Flüchtlingshilfe Göttingen das Konzept zu einer
verbesserten medizinischen Versorgung der bisher unterversorgten
Gruppe von Flüchtlingen und Menschen ohne Papiere vor.
Bisher haben Menschen ohne Aufenthaltstitel nur einen stark eingeschränkten Zugang zur Krankenversorgung. Nehmen sie die behördlich gesicherte Notfallversorgung wahr, setzen sie sich der Gefahr einer Abschiebung aus.
Die
Medizinische
Flüchtlingshilfe Göttingen e.V. übernimmt derzeit die
behelfsmäßige Versorgung dieser Personengruppe. Da die medizinische
Versorgung jedoch weit hinter der Grund- und Regelversorgung zurück
bleibt, reichte der Verein ein Konzept ein, welches eine
Eingliederung in die Regelversorgung auf kommunaler Ebene ermöglichen
soll.
Das Konzept des
Anonymisierten Krankenscheines sieht vor, dass keine
Datenübermittlung vom Sozialamt zur Ausländerbehörde stattfindet
(www.mfh-goe.org).
Viele der Ausschussmitglieder stimmten der Wichtigkeit der Thematik zu, dennoch blieben konkrete Handlungsangebote aus. Manchen VertreterInnen waren in Unkenntnis über die Problem- und Rechtslage sowie die derzeitige Abschiebepraxis.
Zu hoffen bleibt, dass sich die Parteien in der öffentlichen, politischen Diskussion der vorgeschlagenen Problemlösung annehmen. Dies könnte in Form eines Haushaltsposten-Beschlusses geschehen.
Die medizinische Unterversorgung dieser Patientengruppe kann nicht länger hingenommen werden, eine Abschiebung aus Gesundheitsgründen ist mit den geltenden Menschenrechten nicht zu vereinbaren! Ein zivilgesellschaftliches Engagement ist bis zur Etablierung einer würdevollen Regelung notwendig.
Es bewegt sich etwas
In dieser Zeitschrift ist wiederholt über die unzureichende Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus berichtet worden. Im Februar 2002 wurde das Thema in einem Schwerpunkt ausführlich dargestellt und zuletzt im Oktober 2008 wieder aufgegriffen. Das drängende Problem des faktischen Ausschlusses aus der regulären Gesundheitsversorgung besteht weiterhin. Allerdings konnten Dank des beharrlichen Engagements vieler Beteiligter einige Verbesserungen in Berlin erreicht werden. An weiteren Initiativen wird gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit gearbeitet. Diese Fortschritte bringen auch Erleichterungen für die Berliner Ärztinnen und Ärzte mit sich.
Von Dr. med. Jessica Groß, Büro für medizinische Flüchtlingshilfe,Berlin
Auf dem Papier
steht Kranken ohne
legalen Aufenthaltsstatus Krankenhilfe nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu. Die §§ 4 und 6
des AsylbLG ermöglichen eine Behandlung allerdings nur bei
akuten und schmerzhaften Erkrankungen sowie Leistungen, die zur
Aufrechterhaltung der Gesundheit unerlässlich sind. Diese
Einschränkungen des AsylbLG sind sowohl von
Menschenrechtsorganisationen als auch
vom Deutschen Ärztetag wiederholt kritisiert worden. Aber selbst
diese reduzierten Leistungen können Menschen ohne legalen
Aufenthaltsstatus nicht gefahrlos in Anspruch nehmen. Die
Sozialämter, die die Kosten tragen, sind nach § 87
Aufenthaltsgesetz zur Datenweitergabe an die Ausländerbehörde
verpflichtet.
Den Betroffenen kann daher in letzter
Konsequenz die Abschiebung drohen. Aus Angst vor Inhaftierung und
Abschiebung suchen Menschen ohne Papiere deshalb oft erst dann
ärztliche Hilfe, wenn es schon zu Komplikationen und
Chronifizierungen gekommen ist. Das Büro für medizinische
Flüchtlingshilfe und die Malteser Migranten Medizin
ermöglichen in Berlin seit Jahren eine kostenlose oder
kostengünstige Gesundheitsversorgung ohne Datenweitergabe an die
Behörden. Dabei sind sie auf Spenden angewiesen sowie auf die
Kooperation vieler Berliner Ärztinnen und Ärzte, die bereit
sind, Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus kostenlos zu behandeln
und auf die Zusammenarbeit mit engagierten Krankenhäusern, die
stationäre Therapien zu reduzierten Sätzen durchführen.
Das kann keine Lösung sein. Erstens wird damit die
Verwirklichung des Menschenrechts auf Gesundheitsversorgung in
Deutschland zivilgesellschaftlichen Initiativen und der kostenlosen
Arbeit von Ärztinnen und Ärzten aufgebürdet. Zweitens
können diese Parallelstrukturen keine ausreichende
Prävention,
Diagnostik und Therapie erbringen. In den letzten Jahren hat sich die
politische Sensibilität für die Probleme von Menschen ohne
legalen
Aufenthaltsstatus
deutlich erhöht. Dazu beigetragen hat insbesondere die
Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität, die 2006 vom
Katholischen Forum „Leben in der Illegalität“ in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ins
Leben gerufen wurde. Fachleute aus Wissenschaft, Praxis, kommunaler
Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden und nichtstaatlichen
Organisationen haben sich ausführlich mit der Problematik
beschäftigt und 2007 den Bericht „Frauen, Männer und
Kinder ohne Papiere in Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit“
veröffentlicht. Sowohl das Büro für medizinische
Flüchtlingshilfe Berlin als auch die Malteser Migranten Medizin
haben in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet und ihre Erfahrungen
eingebracht. In dem Bericht wird deutlich, dass die defizitäre
Versorgung weder aus medizinischer noch aus menschenrechtlicher Sicht
zu verantworten ist, und es werden Handlungsempfehlungen
ausgesprochen. Dazu gehört die Einschränkung der
Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG. Durch eine
derartige Regelung könnten Menschen ohne legalen
Aufenthaltsstatus ohne Angst Leistungen nach dem AsylbLG in Anspruch
nehmen. Jetzt gilt es an der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu
arbeiten. Nachdem die Politik das Problem der Gesundheitsversorgung
von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus jahrelang negiert hat,
entwickeln sich jetzt in Berlin erste Verbesserungen. Im
Integrationskonzept des Berliner Senats von 2007 sind Menschen ohne
legalen Aufenthaltsstatus erstmals explizit als Zielgruppe
erwähnt.
Im Sommer 2008 hat ein Gespräch des Büros für
medizinische Flüchtlingshilfe mit den Senatorinnen für
Gesundheit, Karin Lompscher, und für Integration, Arbeit und
Soziales, Dr. Heidi KnakeWerner, stattgefunden. Seitdem konnten
insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsstaatssekretär
Dr. BenjaminImmanuel Hoff folgende Verbesserungen realisiert
werden:
Verlängerte Duldung für
Schwangere
Klärung der Rechtslage für
Krankenhäuser und Ärzt/innen
Finanzielle Zuschüsse
Anonymer Krankenschein
Keine Abschiebung von Roma-Flüchtlingen – Bedingungsloser Schutz für Sinti und Roma
"Historische
Verantwortung
für die Verfolgung und Vernichtung der Roma anerkennen:
Keine Abschiebung von Roma – Flüchtlingen
Bedingungsloser Schutz für Sinti und Roma
Man hört es oft, besonders zu Gedenktagen: „Das Wissen über die Verbrechen des NS-Staates gehört zum kollektiven Bewusstsein der Menschheit.“ „Wir müssen aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen!“
Doch: Hat die Bundesrepublik Deutschland – als Nachfolgestaat des Hitler-Regimes – wirklich aus der Vergangenheit für das Heute und die Zukunft gelernt? Erinnert sei an die Frage der Entschädigung der Überlebenden von Zwangsarbeit, KZs, Zuchthäusern. Erinnert sei an die noch andauernden unrühmlichen Auseinandersetzungen um Mahnmale für Opfer des Faschismus einerseits und die Benennung von Straßen, Kasernen und Schulen nach Nazi-Belasteten andererseits.
Insbesondere Sinti und Roma mussten um ihre Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes kämpfen, obwohl ihre Verfolgung nicht bezweifelt werden kann:
Schon 1933 forderte das Rassen- und Siedlungsamt der SS in Berlin, Sinti und Roma sowie Nachkommen aus Ehen von Partnern unterschiedlicher Herkunft sterilisieren zu lassen. Der Rassenwahn der Nazis erfasste mit dem „Blutschutz-“ und dem „Ehegesundheitsgesetz“ ab 1935 (auch) Sinti und Roma. Zur „Reinerhaltung des deutschen Blutes“ sollten keine Ehen geschlossen werden von Deutschen mit Jüdinnen/Juden, von Deutschen mit „Zigeunern, Negern und ihren Bastarden“. Angehörige der Sinti und Roma waren medizinischen Versuchen ausgeliefert, sie wurden sterilisiert und vermessen wie Vieh; sie mussten auch Zwangsarbeit z.B. in Rüstungsbetrieben leisten.
Der geplante Völkermord an den Sinti und Roma wurde brutal in die Tat umgesetzt. Die Nazis verschleppten sie in Ghettos, Gefängnisse, Zuchthäuser und KZs, wo sie alle Erniedrigungen, Verletzungen, Brutalitäten ertragen mussten, bevor letztlich über 500 000 von ihnen ermordet wurden. Orte ihres Leidens und Sterbens waren z.B. Bergen-Belsen, Buchenwald, Auschwitz-Birkenau und Theresienstadt.
Auf dem Gebiet des damaligen Jugoslawien kämpften viele Roma mit den Partisanen gegen die Faschisten. Etwa 120.000 wurden in den Konzentrationslagern der Ustascha-Faschisten ermordet.
Entschädigungsleistungen wurden im Nachkriegsdeutschland den anspruchsberechtigten Sinti und Roma zunächst gänzlich vorenthalten. Es konnten Einzelanträge gestellt werden, die aber meist abgelehnt wurden oder so erstaunliche Entschädigungssummen wie DM 53,- oder DM 124,- (als Rückerstattung der Rassen-Sondersteuer" bei der Lohnsteuer) zur Folge hatten.
Romani Rose, Vorsitzender des Deutschen Zentralrates der Sinti und Roma, dokumentiert ein Beispiel für den Versuch einer Verfolgten, 1951 Entschädigung zu erhalten: „Als Anna Eckstein 1951 in Karlsruhe einen Antrag auf Wiedergutmachung stellt, wird sie von der Kriminalpolizei vorgeladen und steht plötzlich vor Leo Karsten, dem ehemaligen SS-Mann und Leiter der `Dienststelle für Zigeunerfragen' im Berliner Polizeipräsidium. (...) Wie damals wird sie erkennungsdienstlich behandelt. (...) In den `alten Zigeunerakten' finden sich auch ihre Deportationsnummer und sämtliche Angaben über ihre Familie. Am Ende wird Anna Ecksteins Antrag mit der Bemerkung abgelehnt, daß sie im Mai 1940 ja doch lediglich `aus Sicherheitsgründen' nach Polen `evakuiert' worden sei".
Als die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma 1979 mit einer Kundgebung im ehemaligen KZ Bergen-Belsen und besonders 1980 mit einem Hungerstreik im KZ Dachau verzweifelt auf sich aufmerksam machen musste, veranlasste dies den Bundestag 1981, über eine Pauschalentschädigung von bis zu DM 5.000,- für bisher noch nicht entschädigte und noch lebende Verfolgte des NS-Regimes zu entscheiden.
Erst im Jahre 2008, 63 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, wurde in Berlin der erste Spatenstich für ein Mahnmal getan, das an das Schicksal der Sinti und Roma erinnern soll.
Doch die späte Erinnerung an die Verfolgung der Roma unter dem NS-Regime hat nicht dazu geführt, dass sich Deutschland seiner aus der Vergangenheit erwachsenen Verantwortung für das Schicksal der Roma im heutigen Europa gestellt hätte. Dies zeigt sich insbesondere am Umgang mit Roma-Flüchtlingen, die insbesondere in den letzten 15 Jahren Schutz vor Verfolgung in Deutschland gesucht haben.
Vor und während des Kosovokrieges kam es im Kosovo zu pogromartigen Ausschreitungen gegen Roma: Häuser wurden zerstört, Straßenzüge, ganze Stadtteile wurden geplündert, gebrandschatzt und niedergerissen. Zehntausende Roma und andere Minderheiten wurden vertrieben.
In Folge des Krieges leben die Minderheiten in klar abgegrenzten Gebieten oder Enklaven. Armut und Diskriminierung gehören nach wie vor zum Alltag. Die Arbeitslosigkeit für Roma liegt bei über 90 Prozent. Hinzu kommt der Ausschluss vom sozialen Sicherungssystem und von ärztlicher Behandlung. Von einem "Leben in Sicherheit und Würde" - dieser Terminus wurde in den ersten internationalen Abkommen zur Befriedung des Kosovo verankert – kann keine Rede sein, und es gibt keine Anzeichen, dass sich die Lage der Roma in naher Zukunft verbessern wird.
Im März 2004 wurden erneut mehrere Tausend Roma zur Flucht gezwungen, als im Kosovo eine neue Welle ethnischer Gewalt ausbrach. Bis heute werden Roma im Kosovo ausgegrenzt und diskriminiert (siehe hierzu u.a. den Bericht des Menschenrechtsbeauftragten der Europäischen Kommission, Thomas Hammarberg, aus März 2009). Erst vor wenigen Wochen kam es im Osten Kosovos erneut zu Ausschreitungen, bei denen mehrere Roma verletzt wurden.
Etwa 23.000 der geflüchteten Roma leben heute in Deutschland – nur mit einer Duldung. Bis November 2008 hat die UN-Verwaltung in Kosovo (UNMIK) Abschiebungen von Roma und Serben in den Kosovo verhindert. Nun hat sich die neue kosovarische Regierung unter politischem Druck aus Deutschland und anderen europäischen Staaten in einem "Rücknahme-Abkommen" bereit erklärt, auch Roma-Flüchtlinge wieder aufzunehmen. Es ist zu befürchten, dass diese Zusage von deutscher Seite genutzt werden wird, um alle geduldeten Roma zu deportieren. Das Abschiebungsabkommen betrifft auch Menschen, die mehr als zehn Jahre in Deutschland leben, darunter Kinder, die hier geboren sind, und die außer Romanes nur deutsch sprechen.
Wir fordern mit Nachdruck von staatlichen Vertretern auf allen Ebenen (Abgeordneten aller Parlamente, Innenministern, Bundesregierung usw.) einen sensibleren Umgang mit den Angehörigen von Gruppen, die während des Faschismus verfolgt wurden.
Es wirkt unglaubwürdig, wenn wir heute den faschistischen Völkermord an Jüdinnen und Juden und an Sinti und Roma als Verbrechen brandmarken und verurteilen, aber den Angehörigen dieser beiden Verfolgtengruppen einen vorbehaltlosen Schutz verweigern.
Weil ein Leben in Sicherheit und Würde im Kosovo für Minderheitenangehörige nicht gewährleistet ist, müssen die Roma-Flüchtlinge einen sicheren Aufenthalt in Deutschland erhalten.
Für
ein sicheres
Aufenthaltsrecht auch für Roma!
Keine Abschiebung von Roma in den Kosovo!"
Zur Unterzeichnung des
Aufrufs:
http://www.nds-fluerat.org/keine-abschiebung-von-roma-fluechtlingen/