Konzept des "Anonymisierten Krankenscheins" der Medizinischen Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.


Nach wie vor haben Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland keinen ausreichenden Zugang zum Gesundheitssystem. Eine Lösung dieser prekären Situation scheint auf Bundesebene derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund sind verschiedene Modelle entstanden, mit denen auf lokaler Ebene versucht wird, der Unter- bzw. Nichtversorgung zu begegnen. In Göttingen gibt es in diesem Bereich nur unzureichende Hilfsstrukturen, die auf zivilgesellschaftlichen Engagement basieren. Im Folgenden wir ein Überblick über die derzeitige Situation gegeben und darauf aufbauend das Konzept des Anonymisierten Krankenscheins sowie dessen Umsetzungsmöglichkeiten für Göttingen vorgestellt...


Konzept


PM der Medizinischen Flüchtlingshilfe Göttingen e.V. vom 31. August 2011:

Sozialausschuss des Landkreises Göttingen berät über das Konzept des Anonymisierten Krankenscheins der Medizinischen Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.

In der Sitzung des Sozialausschusses des Landkreises am Mittwoch, den 31.08.11 stellte der Verein der med. Flüchtlingshilfe Göttingen das Konzept zu einer verbesserten medizinischen Versorgung der bisher unterversorgten Gruppe von Flüchtlingen und Menschen ohne Papiere vor.

Bisher haben Menschen ohne Aufenthaltstitel nur einen stark eingeschränkten Zugang zur Krankenversorgung. Nehmen sie die behördlich gesicherte Notfallversorgung wahr, setzen sie sich der Gefahr einer Abschiebung aus.

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V. übernimmt derzeit die behelfsmäßige Versorgung dieser Personengruppe. Da die medizinische Versorgung jedoch weit hinter der Grund- und Regelversorgung zurück bleibt, reichte der Verein ein Konzept ein, welches eine Eingliederung in die Regelversorgung auf kommunaler Ebene ermöglichen soll.

Das Konzept des Anonymisierten Krankenscheines sieht vor, dass keine Datenübermittlung vom Sozialamt zur Ausländerbehörde stattfindet (www.mfh-goe.org).

Viele der Ausschussmitglieder stimmten der Wichtigkeit der Thematik zu, dennoch blieben konkrete Handlungsangebote aus. Manchen VertreterInnen waren in Unkenntnis über die Problem- und Rechtslage sowie die derzeitige Abschiebepraxis.

Zu hoffen bleibt, dass sich die Parteien in der öffentlichen, politischen Diskussion der vorgeschlagenen Problemlösung annehmen. Dies könnte in Form eines Haushaltsposten-Beschlusses geschehen.

Die medizinische Unterversorgung dieser Patientengruppe kann nicht länger hingenommen werden, eine Abschiebung aus Gesundheitsgründen ist mit den geltenden Menschenrechten nicht zu vereinbaren! Ein zivilgesellschaftliches Engagement ist bis zur Etablierung einer würdevollen Regelung notwendig.



***************************************************


Konzept "Anonymisierter Krankenschein" des Medi - Büros Hamburg / Medizinische Beratungs- und Vermittlungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen


Nach wie vor haben Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland keinen ausreichenden Zugang zum Gesundheitssystem. Eine Lösung dieser prekären Situation scheint auf Bundesebene1 derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund entstanden verschiedene Modelle, mit denen auf lokaler Ebene versucht wird, der Unter- bzw. Nichtversorgung zu begegnen. In Hamburg gibt es in diesem Bereich nur unzureichende Hilfsstrukturen, die auf zivilgesellschaftlichem Engagement basieren. Im Folgenden wird ein Überblick über die derzeitige Situation gegeben und darauf aufbauend das Konzept des Anonymisierten Krankenscheins sowie die Operationalisierbarkeit für Hamburg vorgestellt.

Konzept


***************************************************


Der Berliner Senat prüft die Einführung eines sogenannten anonymen Krankenscheines, mit dem ca. 100.000 in Berlin lebende Menschen ohne Papiere anonym zum Arzt gehen können



Patienten ohne Papiere –  

Es bewegt sich etwas

In dieser Zeitschrift ist wiederholt über die unzureichende Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus berichtet worden. Im Februar 2002 wurde das Thema in einem Schwerpunkt ausführlich dargestellt und zuletzt im Oktober 2008 wieder aufgegriffen. Das drängende Problem des faktischen Ausschlusses aus der regulären Gesundheitsversorgung besteht weiterhin. Allerdings konnten Dank des beharrlichen Engagements vieler Beteiligter einige Verbesserungen in Berlin erreicht werden. An weiteren Initiativen wird gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit gearbeitet. Diese Fortschritte bringen auch Erleichterungen für die Berliner Ärztinnen und Ärzte mit sich.

Von Dr. med. Jessica Groß, Büro für medizinische Flüchtlingshilfe,Berlin

Auf dem Papier steht Kranken ohne legalen Aufenthaltsstatus Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu. Die §§ 4 und 6 des AsylbLG ermöglichen eine Behandlung allerdings nur bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen sowie Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der Gesundheit unerlässlich sind. Diese Einschränkungen des AsylbLG sind sowohl von Menschenrechtsorganisationen als auch vom Deutschen Ärztetag wiederholt kritisiert worden. Aber selbst diese reduzierten Leistungen können Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht gefahrlos in Anspruch nehmen. Die Sozialämter, die die Kosten tragen, sind nach § 87 Aufenthaltsgesetz zur Datenweitergabe an die Ausländerbehörde verpflichtet.
Den Betroffenen kann daher in letzter Konsequenz die Abschiebung drohen. Aus Angst vor Inhaftierung und Abschiebung suchen Menschen ohne Papiere deshalb oft erst dann ärztliche Hilfe, wenn es schon zu Komplikationen und Chronifizierungen gekommen ist. Das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe und die Malteser Migranten Medizin ermöglichen in Berlin seit Jahren eine kostenlose oder kostengünstige Gesundheitsversorgung ohne Datenweitergabe an die Behörden. Dabei sind sie auf Spenden angewiesen sowie auf die Kooperation vieler Berliner Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus kostenlos zu behandeln und auf die Zusammenarbeit mit engagierten Krankenhäusern, die stationäre Therapien zu reduzierten Sätzen durchführen. Das kann keine Lösung sein. Erstens wird damit die Verwirklichung des Menschenrechts auf Gesundheitsversorgung in Deutschland zivilgesellschaftlichen Initiativen und der kostenlosen Arbeit von Ärztinnen und Ärzten aufgebürdet. Zweitens können diese Parallelstrukturen keine ausreichende Prävention, Diagnostik und Therapie erbringen. In den letzten Jahren hat sich die politische Sensibilität für die Probleme von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus deutlich erhöht. Dazu beigetragen hat insbesondere die Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität, die 2006 vom Katholischen Forum „Leben in der Illegalität“ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ins Leben gerufen wurde. Fachleute aus Wissenschaft, Praxis, kommunaler Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden und nichtstaatlichen Organisationen haben sich ausführlich mit der Problematik beschäftigt und 2007 den Bericht „Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit“ veröffentlicht. Sowohl das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin als auch die Malteser Migranten Medizin haben in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet und ihre Erfahrungen eingebracht. In dem Bericht wird deutlich, dass die defizitäre Versorgung weder aus medizinischer noch aus menschenrechtlicher Sicht zu verantworten ist, und es werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Dazu gehört die Einschränkung der Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG. Durch eine derartige Regelung könnten Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus ohne Angst Leistungen nach dem AsylbLG in Anspruch nehmen. Jetzt gilt es an der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu arbeiten. Nachdem die Politik das Problem der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus jahrelang negiert hat, entwickeln sich jetzt in Berlin erste Verbesserungen. Im Integrationskonzept des Berliner Senats von 2007 sind Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus erstmals explizit als Zielgruppe erwähnt. Im Sommer 2008 hat ein Gespräch des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe mit den Senatorinnen für Gesundheit, Karin Lompscher, und für Integration, Arbeit und Soziales, Dr. Heidi Knake­Werner, stattgefunden. Seitdem konnten insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsstaatssekretär Dr. Benjamin­Immanuel Hoff folgende Verbesserungen realisiert werden:

Verlängerte Duldung für Schwangere

Mit ihrem Schreiben vom 4. August 2008 hat die Senatsverwaltung für Inneres die Ausländerbehörde angewiesen, Frauen drei Monate vor der Entbindung und drei Monate danach regelmäßig eine Duldung zu gewähren.

Klärung der Rechtslage für Krankenhäuser und Ärzt/innen

Mit dem Schreiben vom 21. November 2008 hat die Senatsverwaltung ihre Rechtsauffassung deutlich gemacht und bestehende Unsicherheiten beseitigt: Ärztinnen und Ärzte, die Menschen ohne Aufenthaltsstatus behandeln, machen sich weder strafbar noch sind sie verpflichtet, Daten an die Ausländerbehörde weiterzugeben. Auch die Verwaltungen der Krankenhäuser sind nicht zur Datenweitergabe verpflichtet.

Finanzielle Zuschüsse

Es ist geplant, die Malteser Migranten Medizin mit einem Senatszuschuss zu unterstützen und finanzielle Zuwendungen aus der Einnahme von Bußgeldern für die bestehenden Hilfseinrichtungen zugänglich zu machen.

Anonymer Krankenschein

Da eine bundesweite Gesetzesänderung in absehbarer Zeit nicht durchsetzbar erscheint, wird im Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheit/Illegalität die geschützte Vermittlung von Krankenscheinen als ein Verbesserungsansatz auf lokaler Ebene vorgeschlagen. Das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe hat ein Konzept für die Umsetzung eines anonymen Krankenscheins in Berlin erarbeitet. Bei der Senatsverwaltung für Gesundheit wurde unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Hoff eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Umsetzungsmöglichkeiten dieses Konzeptes in Berlin prüft. Neben der Senatsverwaltung für Gesundheit sind die Senatsverwaltung für Soziales, das Büro des Integrationsbeauftragten und das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe beteiligt.
Das Konzept des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe sieht vor, dass eine ärztlich geleitete Anlaufstelle die Daten der Betroffenen erhebt, die Bedürftigkeit prüft und einen anonymisierten Krankenschein ausstellt. Mit diesem kann die ambulante und stationäre Behandlung nach AsylbLG mit dem Sozialamt abgerechnet werden.
Da die Datenerhebung unter ärztlicher Schweigepflicht erfolgt, besteht keine Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörde. Die Anlaufstelle würde für die Patient/innen zusätzlich eine Case Management - und Lotsenfunktion übernehmen, bei Bedarf Termine in geeigneten Praxen und Krankenhäusern koordinieren, Sprachmittlung ermöglichen und eine Rechtsberatung anbieten. Das Konzept ermöglicht eine Eingliederung von Menschen ohne Papiere in die reguläre ambulante und stationäre Versorgung und eine Kostenübernahme durch staatliche Stellen ohne Gefährdung durch Datenweitergabe.
Das Konzept des anonymen Krankenscheins ist auch auf dem Forum Migration des Kongresses Armut und Gesundheit im Dezember letzten Jahres in Berlin diskutiert worden. Das Forum Migration, organisiert von der Alice Salomon Hochschule und der Charité Frauenklinik, hat sich schwerpunktmäßig der gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne Papiere gewidmet. Auf dem Kongress wurde deutlich, dass ein Ausbau der bestehenden Parellelstrukturen keine Lösung sein kann.
Dr. Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte zeigte auf, dass Deutschland aufgrund des UN Sozialpaktes verpflichtet ist, einen menschenrechtskonformen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Professor Heribert Kentenich schilderte den Fall einer Schwangeren, die aufgrund fehlender fachärztlicher Betreuung an einer unbehandelten Epilepsie litt. Neben einem intrapartalen epileptischen Anfall wurde die Entbindung durch eine postpartale Atonie mit Verbrauchskoagulopathie kompliziert. Eine Notfallhysterektomie mit Intensivtherapie wurde erforderlich. Es zeigt sich also, weder aus menschenrechtlicher noch aus medizinischer Sicht können die Probleme durch ehrenamtliches Engageent, durch karitative Einrichtungen oder durch spendenfinanzierte Fonds gelöst werden.
Für die bisher unentgeltlich arbeitenden Ärztinnen und Ärzte und für die Krankenhäuser, die zu reduzierten Kosten notwendige Behandlungen ermöglichen, ist es jetzt wesentlich, wie die politischen Entwicklungen vorangehen. Eine grundsätzliche Lösung kann nur auf Bundesebene durch Gesetzesänderungen erreicht werden. Allerdings kann der Berliner Senat zum Wohle der Betroffenen und zum Wohle der Berliner Ärzteschaft zu weiteren wesentlichen Verbesserungen auf lokaler Ebene beitragen. Dazu gehört die Einführung eines anonymen Krankenscheines. Die Berliner Ärzteschaft sollte
die Entwicklungen auf lokaler Ebene kritisch und konstruktiv begleiten.

<aus Berliner Ärzte 2/2009 S. 24, 25>

http://ww.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35547

Unterstützung findet die EInführung der anonymen Krankenscheine auch durch den Präsidenten der Ärztekammer Hamburg und Vizepräsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery http://ww.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35578

Der oben erwähnte Bericht "Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit, Bericht der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität" vom Deutschen Institut für Menschenrechte befindet sich in unserer Informationsmaterialsammlung

Interview mit Jessica Groß http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/937942/


***************************************************

Keine Abschiebung von Roma-Flüchtlingen – Bedingungsloser Schutz für Sinti und Roma


Dieser Aufruf wurde von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) und den Flüchtlingsräten initiiert. Die Erklärung soll am 8.12.2009 der Bundesregierung, d.h. dem neuen/alten Bundesinnenminister, übergeben werden. Am 8. Dezember 1938 erging Himmlers Runderlass “zur Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse heraus”. Wir bitten weitere Organisationen, Einzelpersonen und Verbände, sich unserem Aufruf anzuschließen:


"Historische Verantwortung für die Verfolgung und Vernichtung der Roma anerkennen:

Keine Abschiebung von Roma – Flüchtlingen

Bedingungsloser Schutz für Sinti und Roma

Man hört es oft, besonders zu Gedenktagen: „Das Wissen über die Verbrechen des NS-Staates gehört zum kollektiven Bewusstsein der Menschheit.“ „Wir müssen aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen!“

Doch: Hat die Bundesrepublik Deutschland – als Nachfolgestaat des Hitler-Regimes – wirklich aus der Vergangenheit für das Heute und die Zukunft gelernt? Erinnert sei an die Frage der Entschädigung der Überlebenden von Zwangsarbeit, KZs, Zuchthäusern. Erinnert sei an die noch andauernden unrühmlichen Auseinandersetzungen um Mahnmale für Opfer des Faschismus einerseits und die Benennung von Straßen, Kasernen und Schulen nach Nazi-Belasteten andererseits.

Insbesondere Sinti und Roma mussten um ihre Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes kämpfen, obwohl ihre Verfolgung nicht bezweifelt werden kann:

Schon 1933 forderte das Rassen- und Siedlungsamt der SS in Berlin, Sinti und Roma sowie Nachkommen aus Ehen von Partnern unterschiedlicher Herkunft sterilisieren zu lassen. Der Rassenwahn der Nazis erfasste mit dem „Blutschutz-“ und dem „Ehegesundheitsgesetz“ ab 1935 (auch) Sinti und Roma. Zur „Reinerhaltung des deutschen Blutes“ sollten keine Ehen geschlossen werden von Deutschen mit Jüdinnen/Juden, von Deutschen mit „Zigeunern, Negern und ihren Bastarden“. Angehörige der Sinti und Roma waren medizinischen Versuchen ausgeliefert, sie wurden sterilisiert und vermessen wie Vieh; sie mussten auch Zwangsarbeit z.B. in Rüstungsbetrieben leisten.

Der geplante Völkermord an den Sinti und Roma wurde brutal in die Tat umgesetzt. Die Nazis verschleppten sie in Ghettos, Gefängnisse, Zuchthäuser und KZs, wo sie alle Erniedrigungen, Verletzungen, Brutalitäten ertragen mussten, bevor letztlich über 500 000 von ihnen ermordet wurden. Orte ihres Leidens und Sterbens waren z.B. Bergen-Belsen, Buchenwald, Auschwitz-Birkenau und Theresienstadt.

Auf dem Gebiet des damaligen Jugoslawien kämpften viele Roma mit den Partisanen gegen die Faschisten. Etwa 120.000 wurden in den Konzentrationslagern der Ustascha-Faschisten ermordet.

Entschädigungsleistungen wurden im Nachkriegsdeutschland den anspruchsberechtigten Sinti und Roma zunächst gänzlich vorenthalten. Es konnten Einzelanträge gestellt werden, die aber meist abgelehnt wurden oder so erstaunliche Entschädigungssummen wie DM 53,- oder DM 124,- (als Rückerstattung der Rassen-Sondersteuer" bei der Lohnsteuer) zur Folge hatten.

Romani Rose, Vorsitzender des Deutschen Zentralrates der Sinti und Roma, dokumentiert ein Beispiel für den Versuch einer Verfolgten, 1951 Entschädigung zu erhalten: „Als Anna Eckstein 1951 in Karlsruhe einen Antrag auf Wiedergutmachung stellt, wird sie von der Kriminalpolizei vorgeladen und steht plötzlich vor Leo Karsten, dem ehemaligen SS-Mann und Leiter der `Dienststelle für Zigeunerfragen' im Berliner Polizeipräsidium. (...) Wie damals wird sie erkennungsdienstlich behandelt. (...) In den `alten Zigeunerakten' finden sich auch ihre Deportationsnummer und sämtliche Angaben über ihre Familie. Am Ende wird Anna Ecksteins Antrag mit der Bemerkung abgelehnt, daß sie im Mai 1940 ja doch lediglich `aus Sicherheitsgründen' nach Polen `evakuiert' worden sei".

Als die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma 1979 mit einer Kundgebung im ehemaligen KZ Bergen-Belsen und besonders 1980 mit einem Hungerstreik im KZ Dachau verzweifelt auf sich aufmerksam machen musste, veranlasste dies den Bundestag 1981, über eine Pauschalentschädigung von bis zu DM 5.000,- für bisher noch nicht entschädigte und noch lebende Verfolgte des NS-Regimes zu entscheiden.

Erst im Jahre 2008, 63 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, wurde in Berlin der erste Spatenstich für ein Mahnmal getan, das an das Schicksal der Sinti und Roma erinnern soll.

Doch die späte Erinnerung an die Verfolgung der Roma unter dem NS-Regime hat nicht dazu geführt, dass sich Deutschland seiner aus der Vergangenheit erwachsenen Verantwortung für das Schicksal der Roma im heutigen Europa gestellt hätte. Dies zeigt sich insbesondere am Umgang mit Roma-Flüchtlingen, die insbesondere in den letzten 15 Jahren Schutz vor Verfolgung in Deutschland gesucht haben.

Vor und während des Kosovokrieges kam es im Kosovo zu pogromartigen Ausschreitungen gegen Roma: Häuser wurden zerstört, Straßenzüge, ganze Stadtteile wurden geplündert, gebrandschatzt und niedergerissen. Zehntausende Roma und andere Minderheiten wurden vertrieben.

In Folge des Krieges leben die Minderheiten in klar abgegrenzten Gebieten oder Enklaven. Armut und Diskriminierung gehören nach wie vor zum Alltag. Die Arbeitslosigkeit für Roma liegt bei über 90 Prozent. Hinzu kommt der Ausschluss vom sozialen Sicherungssystem und von ärztlicher Behandlung. Von einem "Leben in Sicherheit und Würde" - dieser Terminus wurde in den ersten internationalen Abkommen zur Befriedung des Kosovo verankert – kann keine Rede sein, und es gibt keine Anzeichen, dass sich die Lage der Roma in naher Zukunft verbessern wird.

Im März 2004 wurden erneut mehrere Tausend Roma zur Flucht gezwungen, als im Kosovo eine neue Welle ethnischer Gewalt ausbrach. Bis heute werden Roma im Kosovo ausgegrenzt und diskriminiert (siehe hierzu u.a. den Bericht des Menschenrechtsbeauftragten der Europäischen Kommission, Thomas Hammarberg, aus März 2009). Erst vor wenigen Wochen kam es im Osten Kosovos erneut zu Ausschreitungen, bei denen mehrere Roma verletzt wurden.

Etwa 23.000 der geflüchteten Roma leben heute in Deutschland – nur mit einer Duldung. Bis November 2008 hat die UN-Verwaltung in Kosovo (UNMIK) Abschiebungen von Roma und Serben in den Kosovo verhindert. Nun hat sich die neue kosovarische Regierung unter politischem Druck aus Deutschland und anderen europäischen Staaten in einem "Rücknahme-Abkommen" bereit erklärt, auch Roma-Flüchtlinge wieder aufzunehmen. Es ist zu befürchten, dass diese Zusage von deutscher Seite genutzt werden wird, um alle geduldeten Roma zu deportieren. Das Abschiebungsabkommen betrifft auch Menschen, die mehr als zehn Jahre in Deutschland leben, darunter Kinder, die hier geboren sind, und die außer Romanes nur deutsch sprechen.

Wir fordern mit Nachdruck von staatlichen Vertretern auf allen Ebenen (Abgeordneten aller Parlamente, Innenministern, Bundesregierung usw.) einen sensibleren Umgang mit den Angehörigen von Gruppen, die während des Faschismus verfolgt wurden.

Es wirkt unglaubwürdig, wenn wir heute den faschistischen Völkermord an Jüdinnen und Juden und an Sinti und Roma als Verbrechen brandmarken und verurteilen, aber den Angehörigen dieser beiden Verfolgtengruppen einen vorbehaltlosen Schutz verweigern.

Weil ein Leben in Sicherheit und Würde im Kosovo für Minderheitenangehörige nicht gewährleistet ist, müssen die Roma-Flüchtlinge einen sicheren Aufenthalt in Deutschland erhalten.



Für ein sicheres Aufenthaltsrecht auch für Roma!

Keine Abschiebung von Roma in den Kosovo!"



Zur Unterzeichnung des Aufrufs:

http://www.nds-fluerat.org/keine-abschiebung-von-roma-fluechtlingen/